Für Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 30 Jahren, die vorrangig dem Erhalt historischen Kulturgutes dienen, kann die Erteilung eines Oldtimer-Kennzeichens (H-Kennzeichen) beantragt werden. Rechtsgrundlage hierfür sind die Paragraphen §9 Abs. 1 und §2 Nr. 22. der Fahrzeug Zulassungs Verordnung (FZV). Das Kennzeichen ist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, wobei eine vorherige Begutachtung nach §23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich ist. Dieses Gutachten kann bei uns, als amtlich anerkannte Prüforganisation, durchgeführt werden. Im Rahmen des Gutachtens wird nicht nur die Verkehrssicherheit und der Zustand sondern vor allem die Originalität des Fahrzeugs überprüft. Das H-Kennzeichen wird nur dann erteilt, wenn sich das Fahrzeug im originalen oder zeitgenössisch umgebauten Zustand befindet. Wenn die Umbauten zeitgenössisch sind, ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt sie vorgenommen wurden. Auch vormals serienmässige Fahrzeuge, die nachträglich oder erst im Rahmen einer Restaurierung zeitgenössisch umgerüstet wurden, sind H-Kennzeichen fähig. Zulässig sind weiterhin Änderungen im Rahmen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit sowie Änderungen, die nachweislich bereits vor mehr als 20 Jahren vorgenommen wurden. Die Vorteile für den Halter liegen in einem günstigen Steuersatz. Ausserdem gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen. Das Fahrzeug darf jeden Tag eingesetzt werden, teilweise sogar in städtischen Umweltzonen. Das Kennzeichen trägt am rechten Rand den Erkennungsbuchstaben H für historisch.