Feinstaubplaketten
Seid dem 1. März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen entsprechend ihrer Schadstoffgruppe in Kraft getreten. Damit werden ein neues Verkehrszeichen „Umweltzone“ und Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge eingeführt. Das neue Verkehrszeichen signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die auf dem Zusatzschild angezeigte(n) Plakette(n).

Beginn einer Zone Fahrzeuge mit diesen Ende einer Zone
Plaketten dürfen in
die Zone einfahren
Die Ausweisung der ersten Umweltzonen ist für Mitte 2007 geplant. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Frontscheibe gekennzeichnet sind. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren Benzin, Diesel oder Gas – und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Woher weiß ich welche Plakette mein Fahrzeug bekommt?:
Die Plaketten sind entsprechend der Schadstoffgruppe
in drei Farben (2-rot, 3-gelb, 4-grün) unterteilt.
Ob und welche Plakette Ihr Fahrzeug gegebenenfalls erhält, ergibt sich aus der im Fahrzeugschein oder
(Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragenen Emissionsklasse ihres Fahrzeuges.
Sie finden diese im alten Fahrzeugschein: Schlüsselnummer Zu 1, Stelle 5+6,

bzw. im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Feld 14.1, Stelle 3+4.
Emissionsschlüsselnummern für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, die als
Nachweis für die Einstufung/Zuordnung
in die jeweilige Schadstoffgruppe nach § 2
Abs. 2 sowie nach Anhang 2 der 35. BImSchV dienen (Stand 08.12.2007)
|
Schadstoffgruppe / Plakette |
2 (rot)![]() |
3 (gelb)![]() |
4 (grün)![]() |
|
|---|---|---|---|---|
| Fremdzündung (Benzin, Gas, Ethanol) |
Personenkraftwagen bzw. Fahrzeuge der Klasse M1 |
01, 02, 14, 16, 18 bis 70 |
||
| Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und N |
30 bis 55, 60, 61 - 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91 - *) |
|||
| Selbstzündung (Diesel, Biodiesel) |
Personenkraftwagen bzw. Fahrzeuge der Klasse M1 zusätzlich mit PMS nachgerüstet auf |
Stufe PM 01: Stufe PM 0: |
Stufe PM 0: Stufe PM 1: |
Stufe PM 1: |
| Personenkraftwagen bzw. Fahrzeuge der Klasse M1 |
25 bis 29, 35, 41, 71 |
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 |
32, 33, 38, 39, 43, Stufe PM 5 |
|
| Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und N |
20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 | 34, 44, 54, 70, 71 | 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 |
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| Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und N zusätzlich mit PMS nachgerüstet auf |
Stufe PMK 01: Stufe PMK 0: |
Stufe PMK 0: Stufe PMK 1:
|
Stufe PMK 1: Stufe PMK 2: Stufe PMK 3: Stufe PMK 4: |
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(Stand 08.12.2007)