Feinstaubplaketten

Seid dem 1. März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen entsprechend ihrer Schadstoffgruppe in Kraft getreten. Damit werden ein neues Verkehrszeichen „Umweltzone“ und Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge eingeführt. Das neue Verkehrszeichen signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die auf dem Zusatzschild angezeigte(n) Plakette(n).

Beginn einer Zone                                            Ende der Zone
Beginn einer Zone                  Fahrzeuge mit diesen                      Ende einer Zone
                                             Plaketten dürfen in
                                             die Zone einfahren


Die Ausweisung der ersten Umweltzonen ist für Mitte 2007 geplant. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Frontscheibe gekennzeichnet sind. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren Benzin, Diesel oder Gas – und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.

Woher weiß ich welche Plakette mein Fahrzeug bekommt?:
Die Plaketten sind entsprechend der Schadstoffgruppe
in drei Farben (2-rot, 3-gelb, 4-grün) unterteilt.
rot gelb grün                                     
  
Ob und welche Plakette Ihr Fahrzeug gegebenenfalls erhält, ergibt sich aus der im Fahrzeugschein oder
(Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragenen Emissionsklasse ihres Fahrzeuges.

Sie finden diese im alten Fahrzeugschein: Schlüsselnummer Zu 1, Stelle 5+6,
Fahrzeugschein

bzw. im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Feld 14.1, Stelle 3+4.
Zulassungsbescheinigung Teil I 

Emissionsschlüsselnummern für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, die als Nachweis für die Einstufung/Zuordnung
in die jeweilige Schadstoffgruppe nach § 2 Abs. 2 sowie nach Anhang 2 der 35. BImSchV dienen (Stand 08.12.2007)

Schadstoffgruppe / Plakette

2 (rot)
3 (gelb)

4 (grün)

Fremdzündung
(Benzin, Gas, Ethanol)
Personenkraftwagen
bzw. Fahrzeuge der Klasse M
1
   

01, 02, 14, 16, 18 bis 70
- 71 bis 75 - *)
77

Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge
der Klassen M2, M3 und N
    30 bis 55,
60, 61
- 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91 -  *)
Selbstzündung
(Diesel, Biodiesel)
Personenkraftwagen
bzw. Fahrzeuge der Klasse M
1
zusätzlich mit PMS nachgerüstet auf

Stufe PM 01:
19, 20, 23, 24

Stufe PM 0:
14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77

Stufe PM 0:
28, 29

Stufe PM 1:
14, 16, 18, 21, 22,
25 bis 27,
34, 35, 40, 41, 71, 77

Stufe PM 1:
27 +),
49 bis 52

Stufe PM 2:
30, 31, 36, 37, 42,
44 bis 48,
67 bis 70

Stufe PM 3:
32, 33, 38, 39, 43,
53 bis 66

Stufe PM 4:
44 bis 70

Personenkraftwagen
bzw. Fahrzeuge der Klasse M
1
25 bis 29,
35, 41, 71
30, 31, 36, 37, 42,
44 bis 52,
72

32, 33, 38, 39, 43,
53 bis 70,
73 bis 75

Stufe PM 5

Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge
der Klassen M2, M3 und N
20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 34, 44, 54, 70, 71 35, 45, 55, 80, 81,
83, 84, 90, 91
Nutzfahrzeuge bzw. Fahrzeuge
der Klassen  M2, M3 und N
zusätzlich mit PMS nachgerüstet auf

Stufe PMK 01:
40-42, 50-52

Stufe PMK 0:
10-12, 30-32. 40-42. 50-52

Stufe PMK 0:
43, 53

Stufe PMK 1:
10-12, 20-22, 30-33,
40-43, 50-53, 60, 61

 

 

Stufe PMK 1:
44, 54

Stufe PMK 2:
10-12, 20-22, 30-34,
40-45, 50-55,
60, 61, 70, 71

Stufe PMK 3:
33-35, 44, 45, 54,
55, 60, 61,

Stufe PMK 4:
33-35, 44, 45, 54,
55, 60, 61

(Stand 08.12.2007)