Arbeitgeber sind für die Sicherheit der Mitarbeiter verantwortlich. Im Sinne des Arbeits-
sicherheitsgesetzes sind Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, umzusetzen
und ggf. Mitarbeiter entsprechend zu schulen und freizustellen.
Der VÜK unterhält einen Geschäftsbereich "Überbetrieblicher sicherheitstechnischen Dienst"
gemäß Arbeitssicherheitsgesetz. Hier wird der Unternehmer auf allen Gebieten der Arbeits-
sicherheit und des Arbeitsschutzes fachkundig beraten, bei Problemen werden Lösungs-
vorschläge unterbreitet.
Mit dem VÜK sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens immer auf der
sicheren Seite.