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Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
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Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.
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Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der
Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen. |
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Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
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Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs
oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt. |
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Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht
übersteigen (Faktor 1,0). |
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Zusätzlich muss der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung (z.B. AL-
oder Winterhoff WS 3000) gemäß ISO 11555- ausgestattet sein. Betriebserlaubnis) vorliegt, das einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt. oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts- System für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In diesem Fall benötigt der Anhänger keine Stabilisierungseinrichtung. |